@srpasgard

POTIUS STANS MORI QUAM VIVERE POSITO GENU

Berlin, Germany
Joined February 2017
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Die mit Abstand besten und unterhaltsamsten 2 Minuten der gestrigen Anhörung zum Thema AfD-Verbotsverfahren im Thüringer Landtag:
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Das ist also der Plan: Im Eilverfahren soll man bei der sogenannten Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen können. Die sogenannte Volksverhetzung ist ein völlig unscharfer Tatbestand (zB Papierflieger) mit drakonischen Strafen. So kann man die Opposition einfach unwählbar machen. Die Demokratiesimulation spuckt und stottert derzeit, dass es eine Schande ist.
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Besser kann man nicht kontern und besser kann man es nicht erklären 💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯💯👍👍👍👍👍
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Maischberger: "Herr van Aken, der Verfassungsschutz stuft die Organisation "Die rote Flut", die unter anderem die Hammerhande unterstützt und der Elif Erap bis vor kurzem noch angehörte, als linksextremistisch ein." Van Aken: "Was der Verfassungsschutz sagt und was er wie einstuft ist mir total egal." Maischberger: "Äh, verstehen Sie jetzt etwa die AfD, die dasselbe schon seit Jahren sagt?" Van Aken: "Das ist etwas völlig anderes!!!" 😂 Nur ein Highlight der heutigen Sendung. Weniger anzeigen
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Noch einer, dem ich Abbitte leisten muss. Erst Dieter Bohlen und jetzt sogar Oliver Pocher: Beide hielt ich früher für dumm. Ich habe mich offensichtlich geirrt, und das tut mir leid. Hört ihn euch an! ⬇️
Erstaunlich vernünftige Analyse von Oliver Pocher über den Erfolg der AfD Quelle: TOMorrow Business Podcast | Link hier drunter
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Das zeigt, was von der Einstufung der AfD durch den thüringischenVerfassungsschutz zu halten ist: Nichts! In der Öffentlichkeit gilt solch eine Einstufung viel zu oft noch als staatliche, offizielle und damit wahre Einstufung.
Sieben Stunden lang wurde ein Ex-Referatsleiter im Verfassungsschutz zur Affäre um Stephan Kramer angehört. In der Mammutsitzung des Untersuchungsausschusses erhob er schwere Vorwürfe gegen den Amtsleiter – Kramers Verkündung des AfD-Prüffalls sei ohne Einbezug des zuständigen Referats geschehen. apollo-news.net/acht-stunden…
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Wenn bei einem deutschen Ehepaar, das Jahrzehnte fleißig gearbeitet hat, einer ins Pflegeheim kommt, muss der andere das gemeinsame Häuschen verkaufen, um die Pflegekosten aufzubringen und verliert so auch noch sein Zuhause! - Aber mehr als 2,5 Millionen ausländische Bürgergeld/Grundsicherungs-Empfänger, Ukrainer, Afghanen, Syrer, Iraker und andere, die nie in Deutschland gearbeitet und etwas eingezahlt haben, bekommen volle Leistungen aus der Kranken- und später auch aus der Pflegeversicherung? Ernsthaft? - Diese himmelschreiende Ungerechtigkeit muss endlich zum Thema werden!
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Dana und Dennis, ein Elternpaar aus Neumünster, versucht verzweifelt, das Leben ihres kleinen herzkranken Jungen zu retten. Deutsche Ärzte haben das Kind aufgegeben, aber Ärzte in Südkorea und Polen möchten das Leben des Kindes retten. Nun kommt das Zitat aus dem Artikel, das mich zum Ausrasten bringt: "Doch Transport und Behandlung könnten mehr als eine Million Euro kosten. Ob und in welcher Höhe sich die Krankenkasse beteiligt, ist unklar. Dana und Dennis sammeln Spenden" Bitte, the fuck - W A S ???? Die Krankenkassen, die jedem Achmed und Abdul blütenweissen Zahnersatz finanzieren, diese Krankenkasse würde den kleinen Milow aus Neumünster sterben lassen, weil eine Behandlung zu TEUER wäre? Die Eltern müssen SPENDEN für ihr Baby sammeln, weil deutsche Krankenhäuser so viele Araber und Afrikaner behandeln, dass das Gesundheitswesen pleite ist und für deutsche Kranke, Alte und Babies mit Herzfehlern keine Kohle mehr da ist. Wobei Achmed, Abdul und Aaliyha natürlich weiterhin bestens medizinisch versorgt werden, weil sonst der Clan anrückt, die Ärzte verprügelt und die Klinik zerlegt. 🤮 Quelle: BILD Email der Eltern für Spenden und Hilfsangebote: [email protected] Vielleicht hat ja jemand einen Privatjet und würde die Familie in ein zivilisiertes Land fliegen lassen, das Kinder nicht sterben lässt, weil es die Politik es zum absoluten Shithole verwandelt hat.
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Die Nürnberger Militärtribunal-Prozesse erwiesen sich als schändlichste Rechtskomödie der Geschichte! Der britische Feldmarschall Montgomery schlußfolgerte, die Sieger haben einen verlorenen Krieg zum Verbrechen gemacht: "Zur Partei der Sieger zu gehören ist anscheinend gleichbedeutend mit voller Absolution für alle im Krieg begangenen Verbrechen. Zur Seite der Verlierer zu gehören verschlimmert derartige Vergehen anscheinend so sehr, daß sie exemplarische Bestrafung heischen. Die Sieger finden, daß sie es sich nur selbst Zutrauen können, die durch diese zweifache Schuld geforderte unerbittliche Gerechtigkeit walten zu lassen." Von Anbeginn an wurde der Prozeß für die Durchsetzung imperialistischen Machtstrebens mit Methoden zur "Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln", amtlicher Lügen und Fälschungen geführt. Diese erlangten schließlich dank der siegeramtlich verfügten "rechtskräftigen Entscheidungen" trotz der von der Presse vielerorts herum gereichten internationale "Offenkundigkeit" und damit "Tatsachencharakter", für den es keiner Beweise mehr bedarf. Die Mißachtung jeglicher normal üblichen Rechtsgrundsätze war in dem "Londoner Statut", das die Siegermächte zur Rechtsgrundlage für die Prozeßführung erklärt haben, in vielfältigen Artikeln definiert worden. Die Sieger handelten als Ankläger, Richter und Henker in eigener Sache. Unter den Richtern befanden sich die Sowjets. Zu deren unzählbaren Verbrechen - mehr als 40 Millionen politische Mordopfer! - gehörte auch die Ermordung von 15.000 polnischen Offizieren und — wie sich später herausstellen sollte — weiteren 11.000 polnischen Zivilisten im Wald von Katyn, nahe Smolensk, und anderen unentdeckt gebliebenen Orten. Im April 1943 haben die Deutschen dort 4.500 gefesselte Offiziersleichen im Beisein internationaler Beobachter exhumieren lassen. Ungeachtet des 1945 längst erwiesenen Sachverhaltes versuchte der sowjetische Ankläger, dieses Gemetzel in die Verantwortung der deutschen Angeklagten zu verweisen. Die anderen Richter schwiegen hierzu, widersprachen aber nicht, so daß "die Öffentlichkeit" weiterhin "die Deutschen als die Schuldigen" anprangerte. Als Richter traten auch die Engländer auf. Gro߬ britannien hatte nicht nur Polen zum Krieg aufgestachelt und Deutschland den Krieg erklärt, sondern auch den bestialischen zivilen Bombenkrieg begonnen und bis zu den Phosphor-Feuerstürmen von Hamburg und Dresden ausgeweitet. Auch die Franzosen als Richter gehörten zu den Kriegserklärern! Dann saßen dort die Richter aus den USA, dessen Präsident schon seit 1933 auf die Vernichtung Deutschlands hingearbeitet, die Kriegsausweitung und Brutalisierung betrieben sowie die Vertreibung von Millionen Deutschen aus ihrer Heimat maßgeblich unterstützt und so erst ermöglicht hatte. Rechtsgrundsätze würden nachträglich verfügt, Urteile danach ausgerichtet. Männer wurden für "Verbrechen" verurteilt, die ihnen ohne Beweise unterstellt oder aus den ursächlichen Kampfzusammenhängen herausgerissen wurden. Vom Sieger unerwünschte Sachverhalte wurden ebenso mißachtet, wie überhaupt jegliche Verbrechen der Alliierten, auch dann, wenn sie deutschen Reaktionen VORAUSGINGEN! Die Tribunalrichter waren an keinerlei Beweisregeln gebunden. Von der Anklage eingereichte Dokumente durften auf ihre Echtheit NICHT überprüft werden. Sie galten als "international allgemein bekannte Tatsachen". Artikel 21 des Londoner Statuts stellte sie unter besonderen Schutz! Angehörige der Siegermächte konnten ungeprüft "glaubwürdige" Bekundungen von sich geben. Ihre "schriftlichen Erklärungen" galten als "Beweise" und wurden NICHT hinterfragt. Obwohl 240 Zeugen im Verlaufe der Prozesse aufgerufen wurden, wurden nicht weniger als 300.000 "schriftliche Erklärungen" durch den Gerichtshof zur Unterstützung der Anklage angenommen. Den Verteidigern wurde in vielen Fällen ein Kreuzverhör mit den Zeugen der Anklage verweigert. Unter diesen Umständen konnte jede rachsüchtige Behauptung aufgestellt werden.
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Jetzt fordert Mario Voigt plötzlich die Aussetzung der CO₂-Bepreisung. Wir haben das im Thüringer Landtag schon zweimal beantragt, und zwar nicht nur die Aussetzung, sondern die schnellstmögliche Abschaffung. 💶⛽ Und wie hat die CDU-Fraktion damals abgestimmt? Dreimal dürft ihr raten … 👀 Politik muss halten, was sie verspricht! Und das gibt es nur mit einer AfD-Regierung. #AfD #nurnochafd #afdfraktion #deshalbafd #afdthüringen #CO2Steuer
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Nürnberg war keine Stätte des Rechtes - Geständnisse unter Folter - Erschütternd waren die in Nürnberg angewandten Methoden, um Schuldgeständnisse vor allem bei den SS-Führem herauszupressen, damit dadurch die Anklage untermauert werden konnte. Der amerikanische Senator Joseph McCarthy hatte in einer Erklärung, die er der USPresse am 20. Mai 1949 übergab, die Aufmerksamkeit auf zahlreiche Fälle von Folter gelenkt, bei denen widerwärtige Erklärungen herausgeprügelt wurden. Er stellte fest, daß in den Gefängnissen von Schwäbisch Hall Offiziere der SS- Leibstandarte Adolf Hitler geschlagen wurden, bis sie blutüberströmt zusammenbrachen. Als sie hilflos am Boden lagen, hat man ihnen die Geschlechtsorgane zertrampelt. In dem berüchtigten Malmedy-Prozeß gegen einfache Soldaten hat man diese an der Decke aufgehangen und solange geschlagen, bis sie Geständnisse unterschrieben, die von ihnen gefordert wurden. Auf Grundlage derartiger erpreßter "Schuldbekenntnisse", wie von dem SS-General Sepp Dietrich und Jochen Peiper, wurde dann die Leibstandarte als "verbrecherische Organisation" eingestuft. SS-General Oswald Pohl, wirtschaftlicher Verwaltungsleiter der Konzentrationslager, wurde sein eigener Kot ins Gesicht geschmiert und solange geschlagen, bis er seine "Schuld" bekannte. Eine Heereskommission unter Führung von Mr. Justice Gordon Simpson vom Texas Supreme Court untersuchte die Beschwerden, die besagten, daß Methoden dritten Grades angewendet worden wären. Sie kam zu dem Schluß, daß "höchst fragwürdige und unverzeihliche Methoden" angewandt worden wären, um die "Beweise" und "Geständnisse" zu erlangen, auf denen viele der in dem Prozeß ausgesprochenen Todesurteile beruhten. Judge Edward L. van Roden, der ebenfalls der Kommission angehörte, gab eine genauere Beschreibung. Unter diesen "höchst fragwürdigen Methoden" nannte er: Prügel und brutale Schläge, ausgeschlagene Zähne und gebrochene Kiefer; Scheinprozesse, in denen Geistliche durch "Investigators" dargestellt wurden, Einzelhaft bei gekürzten Rationen. Derlei wurde während der Prozesse in Frankfurt und Dachau wiederholt, und viele Deutsche wurden für Verbrechen auf Grund ihrer "Geständnisse" verurteilt. Der amerikanische Richter Edward L. Van Roden, einer der 3 Mitglieder der Simpson Armee Kommission, die gebildet wurde, um die Prozeßführung im Dachau-Prozeß zu untersuchen, entschleierte am 9. Januar 1949 in der Washingtoner Daily News die Methoden, mit welchen die Geständnisse erpreßt wurden. Sein Bericht erschien auch in der britischen Sunday Pictorial am 23. Januar 1949. Er beschreibt darin, wie verkleidete "Priester" die Beichte abnahmen; Quälereien mit unter die Fingernägel getriebenen brennenden Streichhölzern; Ausschlagen der Zähne und Brechen von Kinnladen; Einzelhaft und Hungerration. Van Roden: "Die Erklärungen, die als Beweis vorgelegt wurden, wurden von Männern erpreßt, die man vorher 3, 4 oder 5 Monate in Einzel-& Dunkelhaft hatte. Die Befrager stülpten über die Köpfe der Angeklagten schwarze Säcke und schlugen dann mit Messingstangen in die Gesichter, traten und schlugen mit Gummiknüppeln auf sie ein. Allen, außer zwei von 139 Deutschen, deren Fälle untersucht wurden, waren die Hodensäcke so zerschlagen worden, daß sie nicht mehr zu heilen waren. Das war die ständige Behandlungsart unserer amerikanischen Untersucher." "Starke Männer wurden zu zerbrochenen Wracks gemacht. Bereit, jedes Geständnis zu murmeln, das von ihren Anklägern gefordert wurde." Die hierfür verantwortlichen "amerikanischen" Untersucher waren: Oberstleutnant Burton F. Ellis (Chef des "Kriegsverbrecher-Komitees") und sein Helfershelfer, Hauptmann Raphael Shumacker, Oberstleutnant Robert E. Byrne, Leutnant William R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Thon und Kirschbaum. Der Rechtsberater des Gerichts war Oberst A. H. Rosenfeld. Aus ihren Namen ist zu entnehmen, daß die Mehrzahl dieser Leute aus rassischen Gründen voreingenommen und vom Haß gezeichnet waren.
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"Lawrow sagt, das erste Treffen mit Deutschland seit 4,5 Jahren habe nichts hervorgebracht, außer dem Treffen selbst. Er sagte, der deutsche Außenminister habe den Termin angefragt, sich hingesetzt, ein Notizbuch geöffnet und dieselbe Zeile vorgelesen, die Berlin bereits im Fernsehen sagt. 20 Minuten, ein Händedruck, und jeder konnte tweeten, dass Diplomatie stattgefunden hat. Wenn die Schlagzeile das Produkt war, haben sie pünktlich geliefert"
🇷🇺🇩🇪 Lavrov says the first Germany meeting in 4.5 years produced nothing except the meeting. He said the German FM asked for the slot, sat down, opened a notebook, and read the same line Berlin already says on television. 20 minutes, a handshake, and everyone got to tweet that diplomacy happened. If the headline was the product, they shipped on time 😬😂 Writer: Lucas
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Aus der Focus Kolumne von Jan Fleischhauer, nette Aussichten für uns Deutsche - es stinkt nach Übernahme: »Sawsan Chebli, hat vor ein paar Monaten in den sozialen Netzen einen Post hinterlassen, in dem sie ihrer Hoffnung auf einen Bevölkerungswechsel Ausdruck verlieh. Man müsse nur noch ein wenig durchhalten, dann werde man die Mehrheit stellen, erklärte sie. Wörtlich schrieb sie: „Vor allem der 3. und 4. Generation sage ich: Dieses Land ist auch euer/unser Land. Kämpft dafür. Demografie wird Fakten schaffen.« Na, dann redet euch mal weiterhin schön, dass all das eine Bereicherung ist.
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"Grünen-Vorsitzende Brantner will Garantien von Elif Eralp, dass Personen mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität eine mögliche Berliner Landesregierung nicht prägen." - wo sind wir 2026 eigentlich hingekommen? Sizilien?! Schon die Existenz dieser Forderung ist pervers.
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Selbst den Getreuesten der Getreuen von Angela Merkel gruselt es angesichts des Niedergangs der CDU nach Merkels Taten. Ein Text für die Geschichtsbücher her über eine Epochenwende. tichyseinblick.de/meinungen/…
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Krokodilstränen der Altparteien in Sachsen-Anhalt zu den Ausschussgrößen im Landtag. Als die @AfD_Thueringen zwar mehr als 1/3 der Sitze im Landtag, aber nicht in den Ausschüssen bekam, fand man das nicht so schlimm… cc @AfD_LSA & @UlrichSiegmund mdr.de/nachrichten/sachsen-a…
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Timing ist manchmal wirklich faszinierend. 😄 Seit Tagen steht nach dem Berliner Wahlsieg plötzlich DIE LINKE wegen Antisemitismus und Clan-Vorwürfen im Fokus. Es geht um geleakte Chat-Nachrichten, Besuche von Clan-Mitgliedern auf Linken Wahlpartys und dubiose Anfragen im Bundestag. Und ausgerechnet jetzt entdeckt der SPIEGEL das „Clanproblem“ der AfD: Ein Geschäftsmann war auf der AfD-Wahlparty, gegen den ein Verfahren läuft (Betrug) und der mutmaßlich geschäftliche Kontakte zu Mitgliedern der Abou-Chaker-Familie hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde vorläufig eingestellt. Er bestreitet die Vorwürfe. Die AfD-Landesspitze erklärt, der Mann sei ihr unbekannt. Daraus wird die Schlagzeile: „Hat auch die AfD ein Clanproblem?“ Kann man natürlich so berichten. Aber der Zeitpunkt könnte kaum passender sein, um den medialen Scheinwerfer wieder ein Stück von der Linken wegzudrehen. Die faktische Grundlage für das behauptete "Clanproblem der AfD" ist dabei ungefähr so dünn wie das Klopapier auf Flughafentoiletten 😁
Nur ausgewählte Gäste durften ins Alte Theater in Magdeburg, wo die AfD Anfang September ihre offizielle Wahlparty feierte. Unter ihnen: Steffen Fräbel, ein justizbekannter Geschäftsmann mit Beziehungen zur Familie Abou-Chaker. spiegel.de/politik/hat-auch-…
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Die mörderische Grenze der DDR Die Honecker sagte in einem ihrer letzten Interviews nach den Toten an der Grenze befragt, sinngemäß: " Ja, tut mir leid. Aber die waren ja auch dumm, denn jeder wusste doch, was da passieren kann". Auch so eine Lüge, denn ich wusste zum Beispiel nicht, wie diese perversen Grenzanlagen aufgebaut waren. Ich wusste, dass dort geschossen wird, aber mehr auch schon nicht. Von den Tretminen, Stolperdrähten, scharfen Hunden und den Selbstschussanlagen SM 70 wusste ich so gut wie nichts. Und auch ich überlegte mal eine Zeitlang, es vielleicht zu versuchen und bin heute so froh, das ich den anderen Weg - über die Haft -gewählt habe. Wissen konnten über die Grenze nur die etwas, die dort als Grenzer stationiert waren. Wobei ich auch gleich sage, dass ich die armen Jungs nicht generell verurteile, denn viele von ihnen fanden sich ja plötzlich an der grünen Grenze mit Schießbefehl wieder und wussten gar nicht wie ihnen geschieht. In deren Haut möchte ich damals auch nicht gesteckt haben, aber aus Interviews ist ja bekannt, dass wohl fast alle von ihnen geschossen hätten, um nicht in Schwedt zu landen. Nur halt 20 Meter drüber, oder nach links oder rechts. Ganz anders sah es dann aber an der Mauer aus, denn hier kamen nur die handverlesenen Grenzer zum Einsatz. 200 prozentige die alle bei der STASI waren und ohne mit der Wimper zu zucken, voll drauf gehalten hätten . Und natürlich wurde nach der Wende, von einigen wenigen Fällen mal abgesehen, wieder niemand wirklich verfolgt und angeklagt. Und ganz aktuell haben wir ja auch den Fall Sven Hüber, der noch der Klärung bedarf. Im Stillen Gedenken an die vielen Opfer, die nur in die Freiheit wollten. 🙏
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Falscher Vater, falscher Mann: Sachsen sperrt Kubitscheks Tochter. Sippenhaft 2026: Die CDU verweigert ihr sogar das Referendariat. Sie hat nichts verbrochen. Sie trägt nur den falschen Nachnamen. Deshalb darf sie sich nicht ausbilden lassen. Ein Gericht segnet das ab. Was man ihr konkret vorhält, glaubt man erst, wenn man es liest. Jetzt auf meiner Seite: reitschuster.de
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Vergesellschaftung in Berlin: Was geschieht mit den Grundschulden? Die Debatte über die Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungsbestände konzentriert sich meist auf Art. 15 GG und die Höhe der Entschädigung. Weit weniger beachtet wird, dass die Immobilien regelmäßig fremdfinanziert und mit Grundschulden belastet sind. Der von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vorgelegte Gesetzentwurf, den die Berliner Linke zur Grundlage eines Vergesellschaftungsgesetzes machen will, greift dieses Problem ausdrücklich auf – und zwar auf die radikalste Weise, die man sich überhaupt nur denken kann. Nach § 7 des Entwurfs sollen die vergesellschafteten Immobilien von den auf ihnen lastenden privatrechtlichen Verpflichtungen frei werden. Grundpfandrechte sollen also nicht bestehen bleiben, sondern sofort und vollständig erlöschen. Damit soll verhindert werden, dass die Bank später die Zwangsversteigerung betreibt, weil ihr Schuldner nicht zahlen kann, und die Immobilie dadurch wieder in Privateigentum gelangt. Schon die Berliner Expertenkommission hatte deshalb angenommen, dass eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG grundsätzlich auch Hypotheken und Grundschulden erfassen müsse. Damit trifft die Vergesellschaftung wirtschaftlich aber nicht nur die Wohnungsunternehmen, sondern entzieht auch den finanzierenden Banken ihre dinglichen Sicherheiten – und enteignet sie gleich mit. Der Entwurf des Vergesellschaftungsgesetzes versucht dies durch § 21 aufzufangen. Der Grundpfandrechtsgläubiger soll Ersatz für sein erlöschendes Recht „aus der Entschädigung für das Eigentum“ erhalten. Die Verteilung soll nach Regeln erfolgen, die sich an der Erlösverteilung in der Zwangsversteigerung orientieren. Die Entschädigung kommt dann also gar nicht bei den enteigneten Immobilienunternehmen an, sondern bei den finanzierenden Banken. Das eigentliche Problem liegt dabei in der Begrenzung auf die Entschädigung, die wiederum deutlich unter dem Verkehrswert liegen soll. Ines Schwerdtner sprach von einem „symbolischen Euro“, Jan van Aken immerhin von „acht bis zwölf Mrd. Euro“ – wohlgemerkt bei einem geschätzten Verkehrswert von 42 Mrd. Euro. Ein einfaches Beispiel zeigt die Größenordnung: Ein Wohnungsbestand hat einen Verkehrswert von 600 Mio. Euro und ist noch mit 500 Mio. Euro finanziert. Beträgt die Enteignungsentschädigung beispielsweise 300 Mio. Euro, also 50 % des Verkehrswerts und damit innerhalb des von der Initiative ursprünglich selbst genannten Korridors von 40 bis 60 %, fehlen gegenüber der Darlehensvaluta bereits 200 Mio. Euro. Bei einer Entschädigung von nur 150 Mio. Euro (das entspräche in etwa der Größenordnung, die van Aken am 22. September 2026 bei Markus Lanz genannt hat) wären es 350 Mio. Euro. Die Initiative hält dem entgegen, Banken finanzierten Immobilien ohnehin regelmäßig mit einem Sicherheitsabschlag, weshalb die Entschädigung „in aller Regel zur Befriedigung ausreiche“. Ob das für die tatsächlich betroffenen Bestände zutrifft, hängt jedoch von deren konkreter Verschuldung und Besicherungsstruktur ab. Die restliche Darlehensforderung der Bank erlischt nämlich nicht. Sie bleibt gegen das Wohnungsunternehmen bestehen. Dieses Unternehmen hat aber gerade die Immobilie und damit regelmäßig auch die zugehörigen Mieterträge verloren. Da dies faktisch entschädigungslos geschehen ist, weil die Entschädigung ja bei der Bank angekommen ist, kann eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage des Wohnungsunternehmens oder die Verschlechterung der Darlehenssicherheit (die ist nämlich komplett weg) zudem Kündigungsrechte der Bank auslösen, insbesondere nach § 490 Abs. 1 BGB. Kann das Unternehmen fällige Darlehensforderungen anschließend nicht bedienen oder deckt sein Vermögen seine Verbindlichkeiten nicht mehr, stellen sich die Fragen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nach §§ 17 und 19 InsO. Die Insolvenz ist dann unvermeidbar. Hinzu kommt: Die Entschädigung soll nach § 11 des Gesetzesentwurfs nicht in Geld, sondern durch übertragbare, mit 3,5 % verzinste und über 100 Jahre zu tilgende Schuldverschreibungen erfolgen. Für diese haftet zwar das Land Berlin. Ihr Nominalwert muss aber nicht ihrem jederzeit erzielbaren Marktwert entsprechen. Es ist in der Folge also auch ein Bankenbeben zu erwarten, wenn die Banken mit ihren Darlehensforderungen massenhaft und komplett ausfallen. Werden Grundpfandrechte beseitigt und durch eine Entschädigungsmasse ersetzt, die unter den gesicherten Forderungen liegt, verlagert die beabsichtigte Vergesellschaftung einen Teil ihres wirtschaftlichen Risikos unmittelbar auf die finanzierenden Banken. All diese Probleme haben die linken Verfasser des Entwurfs des Vergesellschaftungsgesetzes gesehen und im Entwurf aufgegriffen. Das bedeutet: Die Linke will einen radikalen Systemwechsel, sie will die brutalstmögliche Zerstörung der Privatwirtschaft. Ob das die Berlinerinnen und Berliner im Blick hatten, als sie beim Volksentscheid für die Enteignung gestimmt haben? Die hatte man ja eigentlich nur gefragt, ob sie billig wohnen wollen.
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