Maximilian Stuart retweeted
Am schwersten wiegt im Rahmen der ganzen Sache das Versagen des BVerfG. Das ist gar nicht in erster Linie ein moralischer, politischer oder rechtlicher Vorwurf (das auch!) – am Unverständlichsten bleibt das institutionelle Versagen, der völlige Ausfall eines Versuchs der Selbstbehauptung als Verfassungsorgan!
Es ist ganz einfach: das Vermögen, eine bestimmte politische Partei für "verfassungsfeindlich" zu erklären und damit "aus den Spiel zu nehmen", ist beim BVerfG monopolisiert! Und daher durfte sich das BVerfG diese Monopol-Kompetenz von niemandem aus der Hand nehmen lassen, sondern muß sie verteidigen! D.h., es hätte v.a. darauf bestehen müssen, daß, so lange das BVerfG die AfD eben nicht für verfassungsfeindlich erklärt hat, keine Stelle jemals das Recht haben kann, sie dennoch so zu behandeln, als wäre sie es! Kein Innenminister, kein Verfassungsschutzamt, kein "Wahlausschuß"!
Die ganze Politik der etablierten Parteien gegen die AfD seit 2017 läuft auf den Satz hinaus: "Wir brauchen kein BVerfG, um die Konkurrenz zum 'Verfassungsfeind' zu stempeln! Das können wir ganz allein, zumal, wenn wir uns alle einig sind!".
Und das hätte das BVerfG allein aus Gründen der Selbstbehauptung niemals mitmachen dürfen. Gelegenheiten waren genug: Bundestags-Vizepräsident, Bundestags-Ausschußvorsitze, Parlamentarische Kontrollgremien für die Nachrichtendienste, Alterspräsident, zuletzt: Fraktionssäle... - bei jeder dieser Gelegenheit hätte das BVerfG sagen können und müssen: so lange wir eine Partei nicht verboten haben, gilt strenge Gleichbehandlung!
Man muß es einmal so sagen, wie es eben ist: das BVerfG hat wieder und wieder versagt! Wenn es "ernst wird", erweisen sich seine Richter, die sich in Zeitungsinterviews gern als staatspolitische Akteure eigenen Rechts aufblasen, als Handlanger derjenigen Politiker, denen sie ihr Amt persönlich verdanken – denn in der "wehrhaften Demokratie" können sich die Politiker ihre Richter ja selber aussuchen.
Was man jedenfalls der Anti-Konkurrenten-Rechtsprechung des BVerfG eben anmerkt.
Vor allem ist darauf hinzuweisen, daß der Begriff rechtsextrem/rechtsextremistisch keinerlei verfassungsrechtliche Bedeutung hat! Der Begriff ist eine freie Erfindung von Politologen, die ihn selbst nicht definieren können. Das Grundgesetz spricht von "verfassungswidrigen" Parteien. Das ist terminologisch falsch (der Wortlaut des GG ist an manchen Stellen verbesserungsfähig, es ist erkennbar Menschenwerk!😉), da es keine "verfassungswidrigen Parteien" gibt, sondern allenfalls "verfassungsfeindliche".
"Verfassungsfeindlich" wäre eine Partei dann, wenn sie den inneren Wesenskern des GG, sei es auch mit friedlichen Mitteln, abschaffen wollte: die Menschenwürde als solche, das Demokratieprinzip als solches, das Rechtsstaatsgebot als solches. Darum geht's. Ob man mehr oder weniger Ausländer oder Moslems in Deutschland haben will, ist insofern völlig egal!
Verfassungsrechtlich völlig ungeklärt ist übrigens das Verhältnis der "wehrhaften Demokratie" (Art. 21) zu Art. 146. In Deutschland wäre eine Revolution ja legal – sofern es eine echte Revolution ist, also keine "Revolution von oben" und kein Staatsstreich oder Putsch. Wenn es aber völlig legal wäre, daß das deutsche Volk als verfassungsgebende Gewalt das GG irgendwann durch eine ganz andere Verfassung ersetzt, bleibt es etwas unklar, warum Parteien verboten werden könnten, die hierauf hinarbeiten.
#DFBTeam wo sind die ganzen Kommentare, die so stolz auf diese Mannschaft waren? Hat die noch jemand zur Hand?
Ehegattensplitting ist das einzig faire.
youtube.com/watch?v=1_hMgspT…
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Dass wir nach den Milliardenschulden aka #Sondervermögen, die weitgehend zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet (zweckentfremdet) werden, nun als nächstes über Steuererhöhungen reden, ist einfach Wahnsinn. Und nach den Steuererhöhungen dann wieder neue Schulden etc pp.
Das grüne Ziel fest im Blick, eine CO2-freie Ökonomie, die dem politischen Handeln einen Rahmen geben soll – nun kollabiert das halluzinierte Trugbild.
tichyseinblick.de/wirtschaft…
Das Nächste, was ich von #werder lesen will, ist #HorstSteffenEntlassen. Sorry @DeichStube ihr seid zu nah dran am Verein, ihr könnt nicht kritisch sein, weil ihr Angst habt den Duzkontakt zu verlieren.
Hatten Sie @UlrichVosgerau Gelegenheit sich VG Berlin Beschluss v. 02.06.2025, 6 L 191/25 u.a. anzusehen. Ihre Einschätzung würde mich sehr interessieren.
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Die Union verspricht, nächste Woche den 5-Punkte-Plan von Merz als Antrag einzubringen und darüber abstimmen zu lassen. Bei einem normalen Vorgang bliebe es jedoch bei einer 1. Lesung des Antrags mit anschließender Überweisung in den Ausschuss. Das würde bedeuten: Alles war nur heiße Luft. Denn vor der Wahl gibt es nur noch eine verkürzte Sitzungswoche (10. und 11. Februar).
Theoretisch könnte man jedoch eine Sofortabstimmung beantragen, was in anderen Fällen eine Ampel-Mehrheit verhindert hat. Diese Sofortabstimmung muss durch das Plenum bestätigt werden. Die Frage also bleibt: Geht die Union aufs Ganze oder zieht sie sich auf die Linie „Wir haben die Anträge ja eingebracht, aber können leider nicht darüber abstimmen“ zurück?
Am ehrlichsten würde sich die Union ohnehin machen, wenn sie ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ erneut auf die Tagesordnung setzen lassen würde. Denn dieser Entwurf wurde bereits in einer ersten Lesung debattiert (12.9.2024) und es gibt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (6.11.2024). Über das Gesetz könnte also in der nächsten Woche abgestimmt werden. Selbiges gilt für den Antrag „Für eine echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik – Zurückweisungen an den deutschen Grenzen vornehmen“. Sowohl das Gesetz als auch den Antrag hatte die Union aus Angst vor „Zufallsmehrheiten“ von der Tagesordnung nehmen lassen.
So oder so: Alles läuft auf ein großes Fanal in der nächsten Woche hinaus. Was glaubt ihr, was in der Sitzungswoche passiert?









