Partner at LHR Rechtsanwälte. Specialist for IP Law. Foreign Law Consultant Washington, USA.

Washington, USA
Joined October 2010
Dabei könnten es Gerichtsvollzieher so einfach haben. Sie müssen (dürfen) fast nichts prüfen, sondern müssten einfach machen.
Spaß mit Gerichtsvollziehern: GVZ: "Ich kann da nicht räumen, die Ehefrau steht nicht im Titel." VMH: "Welche Ehefrau? Der Vermieter weiß von keiner Ehefrau." GVZ: "Ich war da schon öfter. Die wohnt da." VMH: "Wie heißt sie denn?" GVZ: "Das weiß ich nicht." VMH: "Woher wissen Sie dann, dass es die Ehefrau ist." GVZ: "Das ist die Ehefrau." VMH: "Also dann werden Sie wohl Räumungstermin machen müssen, sich dann nachweisen lassen dass es die Ehefrau ist und dann können Sie ja die Räumung abbrechen." GVZ: "Ich werde nicht hinfahren. Da ist die Ehefrau." VMH: "Aber Sie wissen doch gar nicht wer das ist." GVZ: "Ja. Ich werde nicht räumen. Sie können ja eine Beschwerde machen." VMH: "Jo, das werden wir dann wohl müssen."
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Arno Lampmann retweeted
LG Köln zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Videospielkonzepts. justiz.nrw/nrwe/lgs/koeln/lg…
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Oh nein! In der Causa correctiv war die Seitenwahl doch noch so einfach und jetzt das! Die Äußerungen des Tagesschau-Sprechers Constantin Schreiber lassen viele Ampel-Fans und ÖRR-Gegner gleichermaßen verwirrt zurück. 😜
„Der Posterboy des Liberalismus Herr #Lindner, die zunehmende Diva Herr #Habeck – und dann noch der komatöse Hausherr, der ab und zu auftaucht, aber dem man gefühlt nicht mehr so richtig zuhört“ – @ConstSchreiber über die Akteure der Ampel-Koalition. #maischberger @DasErste
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Wer kennt sie nicht? Die Rückfragen zu Personen mit deutschem Pass nach Vorträgen zum Verfahren mit Asylbewerbern. Immer diese Missverständnisse! Im Idealfall versichert man öffentlich an Eides statt, dass damit nicht die Ausweisung von „Ausländern mit deutscher Staatsangehörigkeit“ gemeint war. Dann ist das geklärt!
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Da haben die Fototapetenfans vom OLG ja ordentlich vorgebaut: Keine Ansprüche und selbst wenn, dann § 242 BGB. Soso. Man darf gespannt sein, wie der BGH es sieht. Jedenfalls gibt man beim OLG Düsseldorf immer alles. In einem unserer Fälle hat der halbe Senat mal in der mündlichen Verhandlung auf verschiedenen mitgebrachten Matratzen probegelegen. Angesprochener Verkehrskreis. Ist klar. Vielleicht hat ja jemand noch was mit schicken Sesseln? Dann wäre das Hotelzimmer komplett.
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Wie bei @BILD an dieser Stelle auch beim @derspiegel Blödsinn: …die „Klage“ „zurück“gewiesen. Es ist nicht entscheidend, aber abgesehen davon, dass solche Fehler einem Beitrag auch ansonsten die Überzeugungskraft nehmen, hätte ich den Anspruch, das auch juristisch richtig darzustellen.
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#Böhmermann hat das Eilverfahren gegen den wehrhaften Imker verloren. Die Werbung war erlaubte Satire. Ob die Entscheidung in der nächsten Instanz hält, muss man sehen. Jedenfalls hat hier jemand mal die eigene Medizin geschmeckt. Vielleicht hilft es ja. Am Rande, liebe @BILD: „Abmahn-Klage“? Das könnt ihr besser. Ihr führt solche Verfahren doch auch öfter. 😜 bild.de/regional/dresden/dre…
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#LegalTech #Irreführung „LegalTech“ (ob es sich bei den ganzen Anbietern überhaupt um LegalTech oder handelt, ist eine andere Frage) hat seine Existenzberechtigung, zB aufgrund niederschwelligen Zugangs zum Recht. Die Leistungen dürfen aber natürlich nicht irreführend beworben werden, insbesondere, wenn es um den Vergleich mit anwaltlichen Leistungen geht. Da sind die entsprechenden Anbieter aber leider manchmal nicht zimperlich. Oft sind die (rechtlichen) Leistungen sogar so gut wertlos, wenn Anbieter so tun, als würden sie einen Fall prüfen, sich dann aber nur die leichten Fälle rauspicken und bei den anderen mit fadenscheinigen Gründen von einer Verfolgung abraten. Der Kollege Dr. Matthias Böse hat dazu einen interessanten Beitrag veröffentlicht: lnkd.in/gYK5QDiK Darin liegt ein großes Problem: Ein solches Verhalten verhindert nämlich den Zugang zu zielführender Rechtsberatung, weil sie den Menschen so im Ergebnis nur vorgegaukelt wird. Hier habe ich mal was zur irreführenden Bewerbung von LegalTechs geschrieben: lnkd.in/gxPhEh_J drboese.de/blog/wie-legaltec…
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Sehr gute Einordnung des #Böhmermann-„Komplex“. Im Ergebnis allerdings fraglich. Denn die Hamburger Gerichte dürften zutreffend entschieden haben. Eigentlich selbstverständlich: Auch und gerade #Satire braucht wahre Tatsachen, die sie übersteigern, verzerren und polemisieren kann. Sonst wird sie zum #Unsinn. Dies jedenfalls für das Publikum, auch wenn der Künstler sich auf der dritten #Metaebene wähnt.
Journalist @stefanaust hat das @zdfmagazin erfolgreich wegen eines Fotos auf einem fiktiven Fahndungsplakat verklagt. Das Urteil torpediert @janboehm Satirekonzept des Spiels mit Unsicherheit. Nun wird neu verhandelt. @fewizi plädiert für Satirefreiheit: lto.de/recht/hintergruende/h…
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